13.05.2024 | In „Das Johannesevangelium – Eine textlich-strukturelle Auslegung“ | von Freddy Baum
{37} Das Todesurteil Jesu durch die Juden (Joh. 18,28-Joh. 19,16)
Da ging Pilatus zu ihnen hinaus und fragte: Was für eine Klage erhebt ihr wider diesen Menschen? (SLT 1951)
Die Erklärung beruht auf Versen des Johannesevangeliums, die mit Joh. 18,29 textlich-strukturell und inhaltlich zusammenhängen.
Pilatus verlangte von den anklägerischen Juden, den von ihnen
Verworfenen nach dem mosaischen Gesetz zu richten. Lügnerisch weigerten sie sich aber, dies zu tun.
Dieses Geschehen spiegelt sich darin wider, dass Jesus ihnen ankündigte, Moses werde sie verklagen. Die Juden würden also nach ihrem Gesetz gerichtet werden, weil sie den Herrn nicht annehmen wollten.
Sie verklagten Jesus ohne Moses.
Der Herr klagt sie jedoch nicht an. Er überlässt sie aber dem Gericht durch Moses, sodass sie als „gesetzlose Gesetzische“ befunden werden, als pseudofromme Täter der Ungerechtigkeit und Söhne des Anklägers (Satan).
Moses verklagt diese Menschen ohne „Jesus“, also ohne die „Rettung Jahwes“ in Person.
Laut Joh. 12,13*Joh. 18,29, spiegelt sich Pilatus‘ Hinauskommen, um die von den Juden gegen Jesus vorgebrachte Anklage zu vernehmen darin wider, dass die Jerusalemer Menge früher zu Jesus hinausgekommen war, um ihn als den König Israels zu bejubeln.
Nun schmähten sie ihn jedoch als einen Übeltäter. Ironischerweise war aber schließlich ausgerechnet die ursprünglich von ihnen geforderte und beklatschte Regentschaft Jesu die offizielle am Kreuz von Golgatha befestigte Anklageschrift gegen ihn :Joh. 19,19:.
Die ungerechten Ankläger klagten sich also in ihrer gegen den gerechten Jesus vorgebrachten Anklage selber an.
Im Kapitel "Das Herz des Johannesevangeliums" wird auf den Vorwurf des Antisemitismus und Antijudaismus eingegangen.