27.02.2023 | In „Das Johannesevangelium – Eine textlich-strukturelle Auslegung“ | von Freddy Baum
{7} Der Eifer für die Wohnstätte des Vaters (Joh. 2,13-25)
Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Brechet diesen Tempel ab, und in drei Tagen will ich ihn aufrichten! (SLT 1951)
Die Erklärung beruht auf Versen des Johannesevangeliums, die mit Joh. 2,19 textlich-strukturell und inhaltlich zusammenhängen.
Jesus sprach in Joh. 2,19 von „den diesen Tempel“. Im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Kontext des Gesagten schien er den irdischen Jerusalemer Tempel zu meinen. Er zielte mit diesen Worten aber auf seinen Leibestempel ab :Joh. 2,21:.
Dass Jesus ausgerechnet die gesetzlichen Juden dazu aufforderte, ihren Tempel abzureißen (DÜ: zu „lösen“), stellt einen indirekten Hinweis auf die Identität der Hure Babylon der Offenbarung dar, denn das historische Babylon Nebukadnezars II. zerstörte den Jerusalemer Tempel.
Die „Zerstörer“ des relativ größeren, wesenhaften Tempels Gottes, die Entferner („Weglöser“) des Leibestempels Jesu (er wurde von seiner Seele und seinem Geist abgetrennt, also von ihnen „gelöst“) müssen folglich die Vollerfüllung des Babylonischen Reichs sein.
Und das sind sie tatsächlich, denn sie sind das große Babylon.
Dass seine ersten beiden Jünger einen Tag lang „in“ der Wohnstätte Jesu bleiben durften :Joh. 1,39:, d. h. tiefer gesehen zum 1000-jährigen (Sabbat-) Reich des himmlischen Jerusalem des wesenhaften Tempels Gottes hinzugenommen wurden :Ps. 90,4:, hängt mit seiner dreitägigen Entfernung als der Tempel Gottes zusammen.
Danach richtete Jesus seinen Leibestempel wieder auf, was der in der 7. Stunde erfolgenden Heilung des Knappen des königlichen Beamten entspricht.
Joh. 2,19+21*Joh. 20,6+7 zeigt, dass sich im Ablegen der Leichentücher Jesu (also in einer Befreiung durch Loslösung) dessen Ankündigung erfüllt, seinen Leibestempel wieder aufzurichten.
Joh. 2,19+21 (Joh.*Offb.) Offb. 21,22
Im Kapitel "Das Herz des Johannesevangeliums" wird auf den Vorwurf des Antisemitismus und Antijudaismus eingegangen.