10.04.2023 | In „Das Johannesevangelium – Eine textlich-strukturelle Auslegung“ | von Freddy Baum
{13} Die Autorität des Sohnes (Joh. 5,19-47)
und es werden hervorgehen, die das Gute getan haben, zur Auferstehung des Lebens; die aber das Böse getan haben, zur Auferstehung des Gerichts. (SLT 1951)
Die Erklärung beruht auf Versen des Johannesevangeliums, die mit Joh. 5,29 textlich-strukturell und inhaltlich zusammenhängen.
Da die jüdischen Pseudogläubigen Jesu nicht die Werke Abrahams, sondern die Werke ihres Vaters, des Teufels, taten, sind sie diejenigen, die das Schlechte praktizieren (böses tun) und sie werden deshalb bei ihrer Auferstehung aus den Totenräumen zum Gericht hinausgehen.
Hätten diese das befreiende Leben ablehnenden Toten Gutes getan, d. h. wären sie den Spuren Abrahams gefolgt, dann hätten sie die Stimme des Sohnes Gottes gehört („wahr-genommen“) und dem geglaubt, der Jesus entsandte, sodass sie zum Leben auferstanden wären.
Das Hinausgehen zur Auferstehung des Gerichts nach den eigenen Werken spiegelt sich laut Joh. 5,29*Joh. 19,4+5 in Pilatus' Hinausgehen zu den Juden wider, der ihnen den geschundenen Jesus nach draußen brachte und sie wissen ließ, dass er bei ihm keinen Grund zur Verurteilung fand.
Solche, die schlechte Dinge praktizierten (böses tun) und zum Richter Jesus hinausgehen, werden hingegen zurecht als des Gerichts würdig befunden.
Diese Kontrastparallele bestätigt, dass sie die die Werke ihres Vaters tuenden ungläubigen Juden sein werden, die einst Jesus anklagten, der das Gute tat.
Im Kapitel "Das Herz des Johannesevangeliums" wird auf den Vorwurf des Antisemitismus und Antijudaismus eingegangen.