10.04.2023 | In „Das Johannesevangelium – Eine textlich-strukturelle Auslegung“ | von Freddy Baum
{13} Die Autorität des Sohnes (Joh. 5,19-47)
Ich aber nehme das Zeugnis nicht von einem Menschen, sondern ich sage solches, damit ihr gerettet werdet. (SLT 1951)
Die Erklärung beruht auf Versen des Johannesevangeliums, die mit Joh. 5,34 textlich-strukturell und inhaltlich zusammenhängen.
Allein um der Rettung seiner Hörer willen bezog sich der Herr auf das ihn betreffende Zeugnis des von Gott entsandten Johannes, denn er nahm ein Zeugnis von Menschen normalerweise nicht an.
Diese Ablehnung spiegelt sich im Umstand wider, dass die „Eigenen“ ihn verwarfen.
Jesus wusste, was in ihnen „steckte“ und er hatte deshalb keinen Bedarf, dass ihm diesbezüglich jemand Zeugnis gab. (Niemand musste es ihm erklären.)
Weil ihm seine Autorität aus dem Himmel gegeben wurde, brauchte der Sohn keine Bestätigung durch Menschen, denn er wusste, dass etwas nur dann „genommen werden“ kann, d. h. die Dinge nur dann gelingen können, wenn sie ein von oben kommendes Geschenk Gottes sind.
Zu Joh. 5,34-38, siehe Joh. 5,41-44.
Im Kapitel "Das Herz des Johannesevangeliums" wird auf den Vorwurf des Antisemitismus und Antijudaismus eingegangen.