28.08.2023 | In „Das Johannesevangelium – Eine textlich-strukturelle Auslegung“ | von Freddy Baum
{24} Jesus, das Licht der Welt (Joh. 8,12-30)
Es steht aber auch in eurem Gesetze geschrieben, daß das Zeugnis zweier Menschen wahr sei. (SLT 1951)
Die Erklärung beruht auf Versen des Johannesevangeliums, die mit Joh. 8,17 textlich-strukturell und inhaltlich zusammenhängen.
Joh. 8,17 muss im Kontext von Joh. 8,5 verstanden werden, denn die Schriftgelehrten und Pharisäer hatten Jesus gewissermaßen dazu aufgefordert, als ein zweiter mündlicher Zeuge, neben dem geschriebenen Zeugnis des Moses, das Urteil über die Ehebrecherin zu fällen.
Damals hatte Jesus dem mosaischen Schriftzeugnis das entgegengesetzt, was er zweifach auf den Boden der Jerusalemer Weihestätte schrieb :Joh. 8,6+8:.
Auch hier besaß er also zwei gleichwertige „Zeugen“; die gesetzlichen Ankläger führten hingegen nur einen einzigen Zeugen der Anklage an: Moses.
Nun bewies ihnen der Herr, dass die gesetzkonforme Forderung, gegen bzw. für einen Angeklagten einen zweiten Zeugen vorzuweisen – und der Angeklagte war jetzt Jesus selbst – auf ihn zutraf, denn der zweite Zeuge dafür, dass er die Wahrheit sprach, war der Gott-Vater, sodass das ihn betreffende Vorurteil der Satanischen ungerecht war.
Sie selbst konnten nämlich in Hinsicht auf seine angebliche Unwahrhaftigkeit keinen zweiten Zeugen vorweisen, nicht Gott, nicht die Menschen und auch nicht die mosaischen Texte.
Sie hatten lediglich ihr eigenes, unwahres Zeugnis, das die Kraft, die Wahrheit und die Göttlichkeit Jesu verneinte.
Dieses menschliche Zeugnis, das sich am Materiellen orientiert und nicht mit der himmlisch-göttlichen Quelle rechnet, zeigt sich auch in der Feststellung des Philippus und Andreas, es sei nicht möglich, die große Menge zu sättigen, da es an Geld bzw. Nahrung fehlte.
Es wurde schließlich als unwahr erkannt, allerdings nicht durch das Irdische.
Im Kapitel "Das Herz des Johannesevangeliums" wird auf den Vorwurf des Antisemitismus und Antijudaismus eingegangen.