17.07.2023 | In „Das Johannesevangelium – Eine textlich-strukturelle Auslegung“ | von Freddy Baum
{23} Die beim Ehebruch ergriffene Frau (Joh. 8,1-11)
Im Gesetz aber hat uns Mose geboten, solche zu steinigen. Was sagst nun du? (SLT 1951)
Die Erklärung beruht auf Versen des Johannesevangeliums, die mit Joh. 8,5 textlich-strukturell und inhaltlich zusammenhängen.
Laut Joh. 8,5+6*Joh. 10,10 lassen sich die Schriftgelehrten und Pharisäer in Joh. 8,3ff. als die Diebe identifizieren, die in dem Gleichnis vom idealen Hirten deshalb zu den Schafen Jesu kommen, um sie zu stehlen, schlachtend zu opfern und ins völlige Verderben zu führen, denn ihr Vorhaben die Ehebrecherin zu steinigen gleicht diesem Ansinnen.
Der Begriff „schlachtopfern“ (DÜ) ist in dem vorliegenden Kontext ein Hinweis auf die Identität der von Jesus als „Diebe“ und „Banditen“ bezeichneten Geistlichen des Alten Bundes, denn die Priester des Landes schlachteten Tiere, um sie zu opfern.
Sie waren es, die u. a. das Passah (Lamm) schächteten, welches das Opfer Jesu darstellt :2.Mose 12,21; 5.Mose 16,2; Joh. 1,29; 1.Kor. 5,7:.
Diese die Weihestätte zu einer Räuberhöhle umfunktionierenden „Banditen“ waren es, die den Banditen Barabbas dem Herrn vorzogen und Jesus, das Lamm Gottes, an das Kreuz von Golgatha brachten. Sie sind die Satanischen (Ankläger), Diebe und Todesbringer.
Die Rettung der Frau entspricht der Absicht Jesu, seinen Schafen das „ewige“ Leben und ein „Um-und-Um“ (eine große Fülle) zu geben.
Die Männer des mosaischen Gesetzes kommen, um den Tod zu bringen. Sie wollen wesenhafte Herrlichkeit verloren geben.
Hingegen kommt Jesus, der „Mann der Gnade“, um den Menschen eine überreiche Lebensmehrung zu bringen.
Die Jünger des „Mannes des Gesetzes“ (Moses), die vielen falschen Hirten Israels, bezichtigen die Schafe Jesu, also dessen Nachfolger (Jünger).
Ihr „satanisches“ (anklägerisches) Wesen lässt sie nach dem Fleisch richten und führt andere in den Tod :Joh. 8,15; Röm. 7,5+6:. Dies war der Grund, warum die Mosaischen eine hurerische Frau zu Jesus brachten.
Indem sie Jesus das alttestamentliche Recht vorhielten, nach welchem die Sünderin gesteinigt werden musste, und ihn aufforderten, hierzu Stellung zu beziehen, sollte er als ein zweiter Zeuge das „Todesgesetz“ bestätigen, denn ein solcher war nach dem Gesetz für einen wirksamen Urteilsspruch nötig.
Ironischerweise hatte ein Zeuge der Anklage im Prozess aufzustehen, um seine Aussage gegen den Angeklagten vorzubringen. Jesus stand später tatsächlich auf, allerdings als ein Zeuge der Verteidigung, wie Joh. 8,7 zeigt.
Die an den idealen Hirten gestellte rhetorische Frage der Satanischen (Ankläger) war eine List.
Da Jesus seine Reden lebender „Wasser“ dem toten „Wasser“ des mosaischen Gesetzes gegenübergestellt hatte, hätte ihn eine Zustimmung zum Todesurteil diskreditiert. Er wäre nicht der Retter zum „ewigen“ Leben gewesen, sondern hätte sich öffentlich der Autorität der Jerusalemer „Geistlichen“ gefügt.
Jesus wäre nicht einmal dazu fähig gewesen die Frau, vor dem natürlichen Tod zu retten, der nach dem Gesetz zu Recht erfolgen musste. Er hätte versagt. Er wäre als ein Lügner dagestanden.
Andererseits wollten die listigen Ankläger Jesus eine Aussage entlocken, die dem mosaischen Gesetz widersprach, sodass sie einen Grund gehabt hätten, ihn wegen dieser Sünde in den Tod zu geben.
Egal wie der Herr antworten würde, so dachten die Satanischen, sie würden siegreich vom Feld ziehen. Jesus wäre gebrochen. Wenn er nichts sagte, hätten sie ihn auch besiegt.
Ihr Ansinnen war also alles andere als ein Ausdruck der Wertschätzung der Lehrautorität Jesu gegenüber, den sie heuchlerisch als „Rabbi“ (Lehrer / Meister) ansprachen. Die Finsteren hassten seine Worte des Lichtes abgrundtief.
Zu Joh. 8,1-5, siehe Joh. 8,9-11.
Im Kapitel "Das Herz des Johannesevangeliums" wird auf den Vorwurf des Antisemitismus und Antijudaismus eingegangen.